Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Klauseln werden der Kundschaft zur Kenntnis gebracht und sind für beide Parteien rechtsverbindlich.

Authentizität

Unsere Artikel werden vollständig von Handarbeiterinnen und Handarbeitern handgefertigt. Da die Fliese mehrmals gehandhabt wird, kommt es zwangsläufig zu einer gewissen Variabilität und Unvollkommenheit in Form von Farbschattierungen, Ringen auf der Oberfläche, feinen Rissen, kleinen Blasen, Kratzern und Unterschieden in der Dicke +/- 1 mm. Diese kleinen Unvollkommenheiten, die Sie entdecken würden, sind der Beweis dafür, dass alles handwerklich hergestellt wurde, und machen den Charme des Ganzen aus, wenn es erst einmal verlegt ist.

Lagerung und Bedingungen für die Anbringung

La Cimenterie de la Tour kann nicht für den Empfang und die Lagerung der Zementfliesen durch den Kunden haftbar gemacht werden. Alle Zementfliesen sind in Kartons verpackt und werden auf Paletten geliefert. Sie müssen vor Witterungseinflüssen (Regen usw.) geschützt gelagert werden. Andernfalls würde die Zeit, in der die Milch aufsteigt, länger sein als in den beigefügten Verlegehinweisen angegeben.

Bei allen Zementfliesen, die im Freien auf nicht sonnengeschützten Terrassen verlegt werden, besteht die Auswirkung lediglich in einem Farbverlust, der die Haltbarkeit der Fliese im Laufe der Zeit nicht verändern wird.

Das Verlegen von Zementfliesen in stark feuchten Umgebungen kann nach der Behandlung zu Spuren oder Milcheffekten führen, die sich abschwächen, sobald das Wetter wieder trockener wird. Dies liegt daran, dass die Materie auf ihre Umgebung reagiert. Sie sollten darauf achten, dass der Einbau fachgerecht von einem Handwerker vorgenommen wird, der selbst beurteilen kann, welche Mittel er einsetzen muss.

Befehle

Jede Bestellung setzt die Zustimmung und vorbehaltlose Annahme der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus.
Eine Anzahlung von 40% ist erforderlich, wenn wir den Auftrag annehmen. Wenn der Kunde die Bestellung aus irgendeinem Grund storniert, wird die geleistete Anzahlung von 40% einbehalten, um die dem Unternehmen entstandenen Kosten zu decken.
Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich in unserer Auftragsbestätigung akzeptiert werden.
Um jegliche Anfechtung zu vermeiden, muss die Bestellung den genauen Firmennamen des Käufers sowie die genaue Liefer- und Rechnungsadresse enthalten.
Die Firma CIMENTERIE DE LA TOUR behält sich das Recht vor, jede Bestellung abzulehnen, ohne den oder die Gründe dafür rechtfertigen zu müssen.

Reserven

Die Preise, Informationen und Beschreibungen unserer Waren, gedruckten Prospekte oder Werbung dienen nur der Orientierung und sind für uns in keiner Weise bindend.
Wir behalten uns das Recht vor, alle Änderungen vorzunehmen, die wir für notwendig erachten.
Die Farbtöne unserer handgefertigten Fliesen können leicht variieren, ebenso wie die Grafiken unserer Muster. Es werden keine Garantien gewährt.
Die Anwendung unserer Produkte liegt in der vollen Verantwortung des Käufers.
Die Firma CIMENTERIE DE LA TOUR kann nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Lieferungen

Unsere Lieferfristen sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Verzugsstrafen oder die vollständige oder teilweise Stornierung einer Bestellung.
Der Empfang der Waren ergibt sich aus der Unterzeichnung des Lieferscheins durch den Käufer.
Er muss die Ware überprüfen und alle festgestellten Beobachtungen (Bruch, Paletten in schlechtem Zustand, zerrissene Kartons) auf dem Empfangsschein des Spediteurs vermerken.
Wenn die oben genannten Bedingungen für die Abnahme eingehalten wurden, übernimmt die Cimenterie de la Tour den Schaden des Käufers.
Der Kunde ist für das Entladen der Waren verantwortlich, ebenso wie für den Transport zu dem Ort, an dem sie eingesetzt werden.

Beschwerden

Alle Reklamationen wegen Beschädigung oder Nichtübereinstimmung müssen bei der Firma CIMENTERIE DE LA TOUR per Einschreiben innerhalb von 3 Tagen ab dem Lieferdatum geltend gemacht werden.

Übernahme

Um hohe Manipulations- und Verwaltungskosten zu vermeiden, werden unsere Waren weder zurückgenommen noch umgetauscht. Sollte dies jedoch notwendig sein, können innerhalb eines Monats ab dem Lieferdatum nur Fliesen pro vollem Karton ausgetauscht werden, nachdem unser Logistiker die Fliesen überprüft hat. Es werden Bearbeitungs- und Verwaltungskosten in Rechnung gestellt.

Transporte

Unsere Waren reisen immer auf Risiko des Käufers, unabhängig von den verwendeten Transportmitteln oder den Zahlungsmodalitäten für den Transportpreis.
Der Transport, auch wenn er von uns durchgeführt wird, gilt immer als im Auftrag und auf Rechnung des Käufers.

Rechnungen-Zahlungen

Alle Rechnungen sind bei Erhalt netto ohne Abzug zahlbar .
Dem Käufer ist es untersagt, irgendwelche Ansprüche gegen die Firma CIMENTERIE DE LA TOUR zum Anlass zu nehmen, seine Zahlungen ganz oder teilweise aufzuschieben.
Ausdrücklich vereinbart und vorbehaltlich eines beantragten und gewährten Zahlungsaufschubs führt die Nichtbegleichung von Rechnungen bei Fälligkeit zur Fälligkeit aller noch ausstehenden Beträge, unabhängig von der vorgesehenen Zahlungsweise, sowie zur Fälligkeit einer Entschädigung in Höhe von 10 % der geschuldeten Beträge als Schadensersatz und Strafklausel, zusätzlich zu den gesetzlichen Zinsen und allen eventuellen Gerichtskosten.

Eigentumsvorbehaltsklausel

Das Eigentum an den Waren geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Preises über. Die Zahlung per Wechsel oder Solawechsel stellt keine Abweichung von dieser Klausel dar (Gesetz Nr. 80335 vom 12. Mai 1980).

Wenn der Käufer die Zahlungsbedingungen nicht einhält oder wenn er Gegenstand eines gerichtlichen Vergleichsverfahrens oder einer Vermögensauflösung ist (Artikel des Gesetzes Nr. 85/98 vom 25. Januar 1985, geändert durch das Gesetz Nr. 94/475 vom 10. Juni 1994), behält sich die Firma CIMENTERIE DE LA TOUR außerdem das Recht vor, die Waren auf Kosten des Käufers wieder in Besitz zu nehmen. Zu diesem Zweck ist die Firma CIMENTERIE DE LA TOUR berechtigt, die Räumlichkeiten, in denen die Waren gelagert sind, zu betreten, um deren Entfernung vorzunehmen.

Streitigkeiten – Gerichtsstandsklausel

Im Falle von Streitigkeiten ist ausschließlich das Handelsgericht Montpellier zuständig, unabhängig von den Verkaufsbedingungen oder akzeptierten Zahlungsmethoden, selbst im Falle von Garantieansprüchen oder einer Vielzahl von Beklagten. Die Ausstellung von Wechseln stellt weder eine Novation noch eine Abweichung von dieser Gerichtsstandsklausel dar.